Sonderpädagogischer Förderbedarf geistige Entwicklung

Sonderpädagogischer Förderbedarf Geistige Entwicklung (geistige  Behinderung)

Der sonderpädagogische Förderbedarf geistige Entwicklung gewinnt zusehends an praktischer Bedeutung, da viele Schulen versuchen, Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen in den sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Behinderung zu verschieben, um hierdurch an noch mehr Ressourcen zu gelangen. Mitunter wird dies  sogar mit dem Versprechen verbunden, dass sich nichts ändere und der Schüler weiterhin nach sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen beschult werde. Dies ist natürlich ein handfester Skandal, auf den man sich nicht einlassen sollte.

Darüber gelangen neuerdings auch Schüler mit Autismus mitunter in Gefahr in den sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung abgeschoben zu werden, was noch absurder ist!

Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarf geistige Entwicklung

Auch bei dem Förderbedarf geistige  Entwicklung gibt es eine große Bandbreite. Ich verweise beispielhaft auf eine Formulierung in § 5 AO SF NRW:

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Schülerin oder der Schüler zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt.

Und in § 7 Abs. 8 VOSB Hessen heißt es:

Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (§ 50 Abs. 5 des Schulgesetzes) werden Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden, schweren und lang andauernden Lernbeeinträchtigung unterrichtet. Unterricht und Erziehung in diesem Bildungsgang berücksichtigen die individuelle Lernausgangslage in besonders starkem Maße. Sie tragen zur aktiven kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe bei und ermöglichen den Erwerb von Kompetenzen und Kulturtechniken, die die Schülerinnen und Schüler nach ihren Möglichkeiten befähigen, selbstbestimmt soziale Bezüge mitzugestalten und zur eigenen Existenzsicherung beizutragen. Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler nach eigenen Richtlinien für diesen Förderschwerpunkt unterrichtet. Diese Richtlinien konkretisieren die zu vermittelnden Lern- und Erfahrungsfelder sowie die zu erwerbenden Kompetenzen. Der Bildungsgang schließt mit dem Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als Vorbereitung auf eine weitgehend selbstständige Lebensführung in Arbeit und Beschäftigung, Wohnen und Freizeit ab.

Die Abgrenzung zum sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen sollte auf dieser Basis eigentlich eindeutig sein, zumal dies auch mittels IQ-Tests festgemacht werden kann, wo die geistige Behinderung einen IQ unter 70 voraussetzt.

Ungeachtet dessen sagte ich ja bereits, dass viele Schulen versuchen, lernbehinderte Kinder in die geistige Behinderung abzustufen, weil es für deren inklusive Beschulung mehr Ressourcen gibt. Hierbei muss man sehr vorsichtig sein, denn es ist natürlich nicht allzu schwer, Kinder im Grenzbereich bei Tests zu manipulieren, so dass sie verunsichert oder abgelenkt sind und dann ein vermeintlicher Nachweis erfolgt!

In jedem Falle sollte man sich hierauf nicht einlassen, denn auch hier gilt: Ist man erst einmal im Bereich geistiger Entwickung, dann haben es Schulen in der Hand, dies aufrechtzuerhalten. Und was eine Schule Eltern einredet, dass man weiterhin auf dem Level Lernbehinderung beschult wird, nur mehr Ressourcen  bekommt, mag bei einem Schulwechsel oder einem Wechsel der Sonderpädagogen nicht mehr gelten. Sollte die Schule auf so eine Idee kommen, sollte man nicht mitmachen, notfalls rufen Sie mich an und ich kläre das.

Noch gravierender sind die Fälle mit Autismus. Das Problem ist, dass autistische Schüler in keinen sonderpädagogischen Förderbedarf richtig passen und dann irgendwo mitlaufen. Seit einiger Zeit mehren sich allerdings die Fälle, bei denen Schulen einfach keine Lust haben, mit Schülern mit Autismus klar zu kommen und wenn sie im Unterricht nicht mitkommen, dann kommen Schulen mitunter auf die Idee, sie in den Bereich geistige Entwicklung abstufen zu wollen, weil sie sagen, die Kinder seien per se nicht beschulbar! Dies ist natürlich ein handfester Skandal, da Kinder mit Autismus ja grundlegende Fähigkeiten haben, es einfach nur bei der Umsetzung Probleme gibt.  Auch hier gilt folglich: Sollte die Schule auf so eine Idee kommen, sollte man nicht mitmachen, notfalls rufen Sie mich an und ich kläre das. 

Sonderpädagogischer geistige Behinderung und Inklusion

Außerhalb der vorbeschriebenen Missbrauchsfälle seitens der Schule, sind Kinder, die wirklich eine geistige Behinderung haben, seitens der Schulen bei Inklusion meist nicht gerne gesehen. Die Tendenz geht ganz klar, die Inklusionsklassen am Liebsten nur mit Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen zu füllen und alle anderen Schüler als lästig zu empfinden, die im Regelschulbereich nichts zu suchen haben.

Demnach sollte man von Beginn an sehr hellhörig sein, ob das Kind in der Inklusionsklasse auch hinreichend gefördert wird oder nur am Abstellgleis steht. Dies sind mitunter Vorboten, dass das Kind aus der Schule geekelt werden soll, da es ja zumindest in Bundesländern mit einem Recht auf Inklusion nicht so ohne Weiteres in eine Sonderschule abgeschoben werden kann.

In Baden-Württemberg mehren sich neuerdings freilich die Versuche, Kinder auch gegen ihren Willen in den Sonderschulbereich zu verbringen.

Hier sollte man sehr hellhörig sein und notfalls rufen Sie mich an.

Sonderpädagogischer Förderbedarf geistige Entwicklung  & Sonderschule

Der Sonderschulbereich bei Schülern mit geistiger Behinderung ist meist schwer durchschaubar, da wenig nach außen dringt und Einwände von Kindern per se als unglaubwürdig abgetan werden.

In diesem Bereich geht es tatsächlich weniger um die Förderung der Schüler, als Übergriffe im pädagogischen Bereich, die mir immer wieder berichtet werden.

Sollten Sie auch davon betroffen sein, rufen Sie mich gerne an.
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